Betriebsunterbrechnung

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand.

Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche nanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Ge- hälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenab- wanderungen und Wettbewerbsnachteile.

Für wen ist die Versicherung?

Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler

Was ist versichert?

Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch

• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
• Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:

• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:

• Sengschäden
• Überspannungsschäden
• Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall • Rückstau

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.

Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Ver- sicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte (auch die Entsorgung von versicherten

    Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert)

  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei

    den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert

  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten

    und der entgangene Gewinn

    Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitun- ter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.