Um sich vor extremen Naturereignissen wie Starkregen oder Hochwasser zu schützen, ist eine Wohngebäudeversicherung allein nicht ausreichend. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Ein Bundesland startet nun eine Informationskampagne, um Bürger besser aufzuklären. In den letzten Jahren ereigneten sich immer wieder schwere Unwetter in Deutschland, die Millionenschäden an Häusern hinterließen. Keller wurden überflutet und Mauern so schwer geschädigt, so dass manche Gebäude gar abgerissen werden mussten. Traurige Berühmtheit erlangte im Mai diesen Jahres die Kommune Braunsbach in Süddeutschland, die bei einem Hochwasser so schwer geschädigt wurde, dass nahezu die gesamte Innenstadt zerstört war. Bundesland wirbt für Elementarschadenversicherung Diese Ausgangssituation nimmt das Bundesland Nordrhein-Westfalen nun zum Anlass, für den Abschluss einer privaten Elementarschadenversicherung zu werben. Und die Bürger davor zu warnen, sich beim Thema Hochwasser-Vorsorge auf den Staat zu verlassen. Denn dieser springt immer häufiger für die Schäden der Bürger nicht mehr ein, wenn es heißt: „Landunter!“. Eine Elementar-Police zahlt hingegen, wenn das Haus durch Naturgefahren beschädigt wird. „Bei der Vielzahl an Ereignissen kann das die öffentliche Hand nicht schultern“, begründete Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag die Zurückhaltung von Vater Staat bei Naturkatastrophen. Aufgrund des Klimawandels sei mit solchen Ereignissen aber häufiger zu rechnen. Dass ausgerechnet Nordrhein-Westfalen eine Kampagne für die Elementarschadenversicherung startet, ist kein Zufall. Denn dort ist das Absicherungsniveau niedrig. Ganze 36 Prozent der Hausbesitzer haben einen entsprechenden Vertrag. Die Bürger seien „total unterversichert“, gibt Minister Remmel zu bedenken. Noch schlimmer sieht es in anderen Bundesländern aus. Speziell der Norden hat Defizite: in Niedersachsen haben nur 16 Prozent der Hausbesitzer einen Schutz gegen Naturgewalten, in Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils 17 Prozent. In vielen Bundesländern keine Staatshilfen ohne Versicherungsschutz Wie wichtig das Bemühen um eine Elementar-Police ist, zeigt ein Beschluss der Justizminister aus den Bundesländern von 2015. In vielen Bundesländern erhalten die Hausbesitzer nach Naturkatastrophen nämlich keine Staatshilfen mehr, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie sich um eine private Versicherung bemüht haben – etwa durch das Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Entsprechende Richtlinien wurden von mehreren Landesregierungen verabschiedet, zum Beispiel in Sachsen. Versicherer zahlen in der Regel ohne Probleme Dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, müssen die Hausbesitzer nicht fürchten: in der Regel wird problemlos der Schaden ersetzt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handle es sich um „Einzelfälle“, in denen die Versicherung nicht einspringen will, wie Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW dem Westdeutschen Rundfunk berichtet. Allerdings müssen die Verbraucher bestimmte Obliegenheiten beachten, um den Schaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Ganz wichtig: bei der Beantragung gegenüber der Versicherung korrekte und vollständige Antworten machen, etwa zur Beschaffenheit des Hauses. Hierbei kann ein Versicherungsvermittler helfen. Auch müssen Vereinbarungen eingehalten werden. Sieht der Vertrag etwa den Einbau einer Rückstauklappe in der Abwasserleitung vor, muss diese auch wirklich vorhanden sein.
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